Mein Honorar – Ihre Investition

 

Vor Beginn der Behandlung werden Sie von mir über die Kosten informiert. 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, rechne ich meine Leistungen als Privatliquidation, 

gemäß der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker für Heilpraktiker (GebüH) ab. 

 

Abrechnung

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: 

Ihre gesetzliche Krankenkasse kann Ihnen eine Erstattung der Heilpraktiker 

Behandlung nicht gewährleisten. 

Die Behandlungskosten können Sie jedoch häufig steuerlich geltend machen. Sie erhalten 

hierfür einen entsprechenden Beleg. 

Eventuell haben Sie die Möglichkeit eine Zusatz – Krankenversicherung für Heilpraktiker- 

Behandlungen abzuschließen.

 

 

Wenn Sie privat versichert sind: 

Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen 

Zusatzversicherungen, erstatten die Heilpraktiker – Leistungen nach vereinbartem Tarif in 

vereinbarter Höhe. Sie erhalten eine Rechnung, die sie bei Ihrer Versicherung einreichen 

können. 

 

 

 

Und wenn ich einen Termin einmal absagen muss?

 

Es kann jedem einmal passieren, dass wichtige Dinge dazwischenkommen. 

Allerdings habe ich in der Vergangenheit die Erfahrung machen müssen, dass 

Patienten ihre Termine oftmals auch kurzfristig verschieben. Das ist schade, denn 

ich halte den zeitlichen Rahmen nur für Sie frei.